Mein Beitrag zur Klärung:
UN/ECE 13-H 5.2.22.4. Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:
≤ 0,7 m/s² Das Signal darf nicht ausgelöst werden.
> 0,7 m/s² und ≤ 1,3 m/s² Das Signal kann ausgelöst werden.
> 1,3 m/s² Das Signal muss ausgelöst werden.
Das Signal muss in jedem Fall spätestens dann abgeschaltet werden, wenn die Verzögerung 0,7 m/s 2 unter schreitet ( 8 ).
Nachzulesen hier: EUR-Lex - 42015X1222(01) - EN - EUR-Lex
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Und jetzt vertragt euch bitte wieder.